Rechtsform wählen bei Unternehmengründung

Es gibt verschiedene Dinge die beachtet werden müßen, bei der Wahl der Rechtsform. Die Haftung, das Kapital, Mitbestimmung, Geschäftsführung, Vertretung u.s.w. Sollte Sie genügend Startkapital (>25.000 €) dann sollten Sie auf alle Fälle die Rechtsform der GmbH annehmen. Sollten Sie dies nicht haben,
müßen Sie gezwungerner Maßen den eingetragenen Kaufman (e.kfm) oder bei mehreren Personen die OHG wählen. Jedoch müßen Sie bei den Rechtsformen sehr aufpassen, Sie haften mit Ihmen ganzen Privatvermögen mit. Sowie bei der Komanditgesellschaft, sollten Sie als Komplementär auftreten,
der Vorteil bei der KG ist jedoch, die Einfache Kapitalaufnahme durch Aufnahme weiterer Kommanditisten, die nicht im Unternehmen mitbestimmen dürfen nur Recht haben in die Bilanzen und Bücher reinzuschauen. Ich denke ein neues Unternehmen wird nicht gleich am Anfang die Rechtsform
der AG wählen können, denn fast keine Unternehmen können die enorme Summe von 50.000 € aufbringen. Außerdem sollte sich nur ein Unternehmen entschließen insbesondere eine GmbH wenn sie ihr Kapitalaufstocken wollen, ohne aufnahme von Fremdkapital. Wenn dies nicht unbedingt notwendig ist sollte man bei der Rechtsform der GmbH nehmen. Ich denke dass ist der Grund, dass Robert Bosch GmbH “nur” eine GmbH ist und keine AG. Jedoch die große GmbH in Deutschland. Wie man sieht sind fast alle größere Unternehmen eine AG, mit Ausnahmen ein paar anderer Unternehmen wie Bosch.

Hier mal die Kennzahlen und Aufteilungen:

Personengesellschaften:
Einzelunternehmen, OHG, KG, Gbr usw.

Kapitalgesellschaften:
GmbH, GmbH & Co KG, AG usw.

Einzelunternehmer:
Persönliche, solidarische und direkte Haftung
Alleinige Mitbestimmung, Gewinn für dich alleine, trägt Verlust allein

OHG:
mind. 2 Personen
Haftung wie Einzelunternehmer,
Gewinn und Verlust wird geteilt

KG:
Komplementäre wie OHG,
Kommanditisten haben kein Recht auf Mitbestimmung und haften nur in Höhe
ihrer Kapitaleinlage

GmbH:
Haftung nur in Höhe ihrer Kapitaleinlage,
Gesamtvertretungsbefugnis und Gesamtgeschäftführungsbefugnis,
Organe der GmbH:

Aufsichtsrat (>500 AN Pflicht), Gesellschafterversammlung,
Geschäftsführung (auch nur Dritte möglich)

AG:
Haftung in Höhe der Kapitaleinlage bzw. der Aktien,
Organe: Aktionärsversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand

Also ich würde, wenn das Kapital von 100 Euro pro Einlage und 25.000 € Stammkapital vorhanden würde, ganz klar zu einer GmbH tendieren, aufgrund der Haftung. Wenn dies jedoch nicht der Fall wäre, mit anderen Leuten eine KG oder OHG gründen, denn alleine ein Einzelunternehmen ist viel arbeit jedoch auch möglich, für den Anfang.